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Leitfaden zur Einhaltung des Gesetzes zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Ontario (AODA)

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Der Accessibility for Ontario with Disabilities Act (AODA) ist ein wegweisendes Gesetz der Provinz Ontario, das darauf abzielt, die Provinz bis 2025 vollständig barrierefrei zu gestalten. Es legt klare Standards für Menschen mit Behinderungen an öffentlichen Orten, bei der Arbeit, um Hindernisse zu beseitigen, und vor allem in der digitalen Welt fest.

Für Unternehmen und Organisationen bedeutet dies, dass die AODA-Regeln von Ontario für Websites, Apps und Online-Inhalte gelten. Wenn Ihre Website „Ontario Disability“ die Zugangsanforderungen nicht erfüllt, drohen Ihnen erhebliche Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.

Durch das Lesen dieses Leitfadens erfahren Sie:

  • Wer muss das Gesetz zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Ontario (Accessibility for Ontarians with Disabilities Act, AODA) einhalten?
  • Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites gemäß den AODA- und WCAG-Standards
  • Fristen für die Erfüllung der Compliance-Verpflichtungen
  • Strafen bei Nichteinhaltung und wie man sie vermeiden kann
  • Schrittweise Vorgehensweise zur Erreichung und Aufrechterhaltung der AODA-Konformität
  • Wie Accessibility Assistant den Konformitätsprozess vereinfachen und beschleunigen kann

Was ist der Accessibility for Ontarians with Disabilities Act (AODA)?

Der 2005 erlassene Accessibility for Ontarians with Disabilities Act (AODA) ist Ontarios wegweisendes Gesetz mit dem Ziel, die Provinz bis 2025 vollständig barrierefrei zu gestalten. Er stellt einen grundlegenden Wandel dar, um Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu Produkten, Dienstleistungen und Einrichtungen zu gewährleisten.
Das AODA basiert auf fünf Kernstandards, die jeweils wichtige Bereiche des Alltagslebens abdecken:
  • Kundenservice: Gewährleistet die umfassende Bereitstellung von Dienstleistungen für alle Nutzer.
  • Information & Kommunikation: Erfordert barrierefreie Formate für Websites, digitale Dokumente und andere Kommunikationsmittel.
  • Beschäftigung: Fördert die Berücksichtigung von Bedürfnissen und Chancengleichheit am Arbeitsplatz.
  • Gestaltung öffentlicher Räume: Leitfäden zur Barrierefreiheit in Gebäuden, Straßen und anderen öffentlichen Bereichen.
  • Verkehr: Gewährleistet barrierefreie öffentliche und private Verkehrsdienstleistungen.

Für die digitale Barrierefreiheit schreibt der AODA vor, dass öffentlich zugängliche Websites und webbasierte Inhalte den WCAG 2.0 Level AA-Standards entsprechen müssen, die Teil des Standards für Information und Kommunikation sind. Obwohl WCAG 2.2 AA derzeit nicht verpflichtend ist, trägt die Orientierung daran dazu bei, Ihre Bemühungen um Barrierefreiheit zukunftssicher zu gestalten.

Für wen gilt das Gesetz zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Ontario?

Das Gesetz zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Ontario (Accessibility for Ontarians with Disabilities Act, AODA) gilt in ganz Ontario – allerdings variieren bestimmte Anforderungen je nach Organisationsgröße und Branche:

  • Alle Organisationen in Ontario müssen unabhängig von ihrer Größe oder Branche die Zugänglichkeitsstandards des AODA in Bezug auf Richtlinien, Schulungen und digitale Zugänglichkeit einhalten, auch wenn sie von den Berichtspflichten befreit sind.
  • Private Unternehmen und gemeinnützige Organisationen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen alle drei Jahre einen Bericht zur Einhaltung der Barrierefreiheitsbestimmungen einreichen, in dem sie bestätigen, dass sie die entsprechenden Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt haben.
  • Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, die AODA-Standards für Website- und digitale Barrierefreiheit einzuhalten und sicherzustellen, dass öffentlich zugängliche digitale Inhalte mit WCAG 2.0 Level AA übereinstimmen.
  • Kleinere Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern sind von der Meldepflicht befreit, haben aber dennoch die rechtliche Verpflichtung, die Standards des AODA einzuhalten, insbesondere in Bezug auf barrierefreien Kundenservice und digitale Formate.

Warum Compliance auch für kleine Organisationen wichtig ist

Auch wenn Ihr Unternehmen die Meldeschwelle von 20 Mitarbeitern nicht erreicht, ist die Einhaltung der AODA-Standards dennoch gesetzlich vorgeschrieben und vorteilhaft. Einhaltung:
  • Reduziert rechtliche und Reputationsrisiken
  • Verbessert die Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit für alle Zielgruppen.
  • Zeigt Engagement für Inklusion und Kundenbetreuung

Anforderungen des Gesetzes zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Ontario (Accessibility For Ontarians With Disabilities Act) an die Website

Gemäß dem Accessibility for Ontarians with Disabilities Act (AODA) müssen alle öffentlich zugänglichen Websites oder webbasierten Anwendungen, die nach dem 1. Januar 2012 erstellt oder wesentlich aktualisiert wurden, folgende Anforderungen erfüllen:
  • Entspricht WCAG 2.0 Level AA, mit Ausnahmen für Live-Untertitel (1.2.4) und Audiobeschreibungen (1.2.5)
  • Vor der Veröffentlichung oder nach jeglichen Aktualisierungen auf Barrierefreiheit getestet und verifiziert werden.

Wichtige Fristen, die Sie kennen müssen

  • 1. Januar 2021: Frist für alle betroffenen Organisationen (öffentlicher Sektor und private Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitern) zur Erfüllung der WCAG 2.0 AA-Standards.
  • 1. Januar 2020: Die Bereitstellung barrierefreier Webinhalte wurde für die Regierung von Ontario und die Legislativversammlung verpflichtend.
  • Laufende Berichterstattung:
    • Alle drei Jahre müssen Unternehmen der Privatwirtschaft mit mehr als 20 Mitarbeitern einen Bericht zur Barrierefreiheit einreichen. Der letzte Bericht war am 31. Dezember 2023 fällig, der nächste ist für den 31. Dezember 2026 geplant.
    • Organisationen des öffentlichen Sektors folgen einem zweijährigen Berichtszyklus; die nächste Frist wird voraussichtlich im Jahr 2025 sein.

Warum diese Fristen wichtig sind

Die Einhaltung dieser Fristen ist mehr als nur das Abhaken gesetzlicher Vorgaben – es geht um rechtliche Absicherung und die Zugänglichkeit für die Kunden:
  • Vermeiden Sie hohe Geldstrafen: Bei Nichteinhaltung drohen Unternehmen Geldstrafen von bis zu 100.000 US-Dollar pro Tag und Einzelpersonen Geldstrafen von bis zu 50.000 US-Dollar pro Tag.
  • Digitale Integrität: Gewährleistet, dass Sie zugängliche digitale Dienste für alle Benutzer – jetzt und in Zukunft – aufrechterhalten.
  • Transparenz und Rechenschaftspflicht: Regelmäßige Berichterstattung belegt die Fortschritte hin zu einem barrierefreien Ontario und zeigt das Engagement Ihrer Organisation für Inklusion.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur AODA-Konformität Ihrer Website

Die Einhaltung der AODA-Standards (Accessibility for Ontarians with Disabilities Act) für Ihre Website muss nicht kompliziert sein. Hier finden Sie einen praktischen Leitfaden, der Sie durch den Prozess führt:

Schritt 1 – Überprüfen Sie Ihre Website

Beginnen Sie mit einem umfassenden Audit mithilfe der Accessibility Assistant App (verfügbar für Shopify, WordPress, Wix und weitere Plattformen). Dieses Tool identifiziert kritische Probleme wie fehlende Alternativtexte, unzureichenden Farbkontrast, nicht barrierefreie Formulare und fehlerhafte Navigationspfade. Ergänzen Sie dies durch automatisierte und manuelle Prüfungen, um ein vollständiges Bild der Barrierefreiheit Ihrer Website zu erhalten.

Schritt 2 – Hindernisse priorisieren und beseitigen

Beheben Sie zuerst die wichtigsten Probleme:
  • Füge allen Bildern einen beschreibenden Alternativtext hinzu.
  • Sorgen Sie für eine logische Überschriftenstruktur, die von Bildschirmleseprogrammen unterstützt wird.
  • Stellen Sie Untertitel und Transkripte für Videos und Audiodateien bereit.
  • Passen Sie den Farbkontrast an, um die WCAG 2.0 Level AA-Standards zu erfüllen.

Profi-Tipp: Nutzen Sie den Accessibility Assistant, um viele Korrekturen zu automatisieren und wertvolle Zeit zu sparen.

Schritt 3 – Testen mit unterstützenden Technologien

Überprüfen Sie Ihre Aktualisierungen durch Tests mit:
  • Bildschirmleseprogramme wie NVDA, JAWS und VoiceOver.
  • Navigation ausschließlich über die Tastatur für Bedienbarkeit ohne Maus.
  • Spracheingabewerkzeuge zur Nachbildung realer Benutzerszenarien.

Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Website für Nutzer mit unterschiedlichen Barrierefreiheitsanforderungen einwandfrei funktioniert.

Schritt 4 – Dokumentation der Konformität

Erstellen Sie eine Zugänglichkeitserklärung, die Folgendes klar kommuniziert:
  • Ihr Engagement für Barrierefreiheit und die verwendeten Standards (AODA + WCAG 2.0 AA)
  • Wie Benutzer Probleme melden oder Hilfe anfordern können

Diese öffentlich sichtbare Erklärung demonstriert nicht nur Transparenz, sondern unterstützt auch die offizielle Berichterstattung über die Einhaltung der Vorschriften.

Schritt 5 – Kontinuierliche Zugänglichkeit gewährleisten

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Setzen Sie Echtzeit-Überwachungstools wie den Accessibility Assistant ein, um:

  • Neue Barrierefreiheitsprobleme im Zuge der Inhaltsentwicklung verfolgen
  • Erstellen Sie Berichte, die die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften unterstützen.

Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre Website regelmäßig – insbesondere nach Neugestaltungen oder Inhaltsänderungen –, um die Einhaltung der Vorschriften und die Inklusion zu gewährleisten.

Checkliste zur Einhaltung des AODA für Websites

Die Anforderungen des Accessibility for Ontarians with Disabilities Act (AODA) zu erfüllen bedeutet, sicherzustellen, dass Ihre Website für Menschen mit Behinderungen vollständig zugänglich ist. Diese Checkliste hilft Ihnen, die Anforderungen der WCAG 2.0-Stufe AA, dem derzeitigen Standard gemäß AODA, zu erfüllen. Für zukunftssichere Websites wird die WCAG 2.2-Stufe AA dringend empfohlen.
Erfordernis Details

Alternativer Text

Alle Bilder müssen aussagekräftige Alternativbeschreibungen für Bildschirmlesegeräte enthalten.

Farbkontrast

Halten Sie ein Textkontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text ein.

Untertitel & Transkripte

Alle Video- und Audioinhalte müssen mit genauen Untertiteln oder Transkripten versehen sein.

Tastaturnavigation

Alle interaktiven Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein.
Zoom-Kompatibilität
Die Seiten müssen auch bei einer Vergrößerung bis zu 200 % ohne Inhaltsverlust funktionsfähig bleiben.
Formulare und Etiketten
Eingabefelder müssen sichtbare, beschreibende und programmatisch zugeordnete Beschriftungen haben.
Blinkender Inhalt
Avoid flashing elements that could trigger seizures or other health issues.

Durchsetzungs- und Meldepflichten gemäß AODA

Gemäß dem Accessibility for Ontarians with Disabilities Act (AODA) ist die Einhaltung der Vorschriften nicht optional. Organisationen sind verpflichtet, ihre Bemühungen um Barrierefreiheit zu dokumentieren, zu pflegen und nachzuweisen; bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen.

Berichte zur Einhaltung der Barrierefreiheit

  • Organisationen des öffentlichen Sektors – Müssen alle zwei Jahre einen Bericht zur Einhaltung der Barrierefreiheitsrichtlinien einreichen.
  • Privatwirtschaftliche Unternehmen und gemeinnützige Organisationen mit mehr als 20 Mitarbeitern – müssen alle 3 Jahre einen Bericht einreichen.
  • Die Berichte müssen die Fortschritte bei der Erfüllung der AODA-Standards detailliert darlegen, einschließlich der Barrierefreiheit der Website gemäß WCAG 2.0 AA (oder höher).
  • Das Versäumen einer Meldefrist wird als Verstoß gewertet und kann Inspektionen oder behördliche Maßnahmen nach sich ziehen.

Strafen bei Nichteinhaltung

  • Unternehmen – Geldstrafen von bis zu 100.000 US-Dollar pro Tag des Verstoßes.
  • Einzelpersonen oder nicht eingetragene Organisationen – Geldstrafen von bis zu 50.000 US-Dollar pro Tag.
  • Zusätzlicher Reputationsschaden durch die öffentliche Auflistung als nicht konform im Barrierefreiheitsregister von Ontario.

Wie die Durchsetzung funktioniert

Die Durchsetzung erfolgt durch den AODA-Direktor von Ontario, der folgende Befugnisse hat:

  • Inspektionen und Audits durchführen (angekündigt oder unangekündigt).
  • Erteilen Sie Anordnungen zur Einhaltung der Vorschriften mit strikten Fristen.
  • Bei Verstößen Geldstrafen verhängen.
  • Bei schweren oder wiederholten Verstößen werden rechtliche Schritte eingeleitet.

Häufig gestellte Fragen zum Gesetz zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Ontario

Wofür steht AODA?

Es steht für Accessibility for Ontarians with Disabilities Act, ein Gesetz, das Ontario dazu verpflichtet, bis 2025 barrierefrei zu sein.

Welche Anforderungen stellt das Gesetz zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Ontario (Accessibility for Ontarians with Disabilities Act) an Webseiten?

Sie verlangen, dass öffentlich zugängliche Websites die WCAG 2.0 Level AA-Standards erfüllen, die Textalternativen, Kontrast, Navigation und mehr umfassen.

Wer muss AODA-Berichte einreichen?

Organisationen des öffentlichen Sektors und private/gemeinnützige Organisationen mit mehr als 20 Mitarbeitern.

Kann Accessibility Assistant bei der Einhaltung des AODA helfen?

Ja – Accessibility Assistant scannt, korrigiert und überwacht Ihre Website auf WCAG- und AODA-Konformität.

Was passiert, wenn ich mich nicht daran halte?

Sie könnten mit täglichen Geldstrafen, rechtlichen Schritten und Reputationsschäden rechnen.

Fazit & Nächste Schritte

Die Einhaltung der Anforderungen des Ontario Accessibility for Ontarians with Disabilities Act (AODA) ist sowohl eine rechtliche Verpflichtung als auch eine Chance für Unternehmen. Indem Sie sicherstellen, dass Ihre Website für Ihre Angebote barrierefrei zugänglich ist, schützen Sie Ihr Unternehmen, erreichen eine breitere Zielgruppe und steigern Ihre Markenbekanntheit.
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